² REACH-ARTIKEL. Artikel enthält einen die Kriterien des Art. 57 (REACH-Verordnung) erfüllenden und gem. Art 59, Abs. 1 (REACH-Verordnung) ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w).
³ [ChemVV]-Artikel. Abgabe des Artikels nur nach Nachweis der Sachkundeprüfung nach §11 Chemikalienverbotsordnung.
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